Übersicht zu Kosten und Kostenübernahmen

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherungen (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen gegebenenfalls anteilig die Kosten für eine wenn diese von einem Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wird.

Sie sollten sich aber auf jeden Fall vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme erkundigen oder diese in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen sind, abhängig von Faktoren wie Geschlecht und Eintrittsalter, für einen relativ geringen Monatsbeitrag zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt.

Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.

Kosten für eine Sitzung (60 Minuten) - 90,00 Euro